Cover Friedensgutachten 2011

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Aktuelle Thesen

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1. Aufbrüche in der arabischen Welt

1.1. Die revolutionären Aufbrüche in den arabischen Autokratien bilden eine historische Zäsur. Sie strafen die Mär vom Islamismus als der einzig relevanten Opposition in den arabischen Ländern ebenso Lügen wie die Behauptung, der Islam vertrage sich nicht mit individuellen Freiheitsrechten.

1.2. Die EU-Staaten haben sich mit politischen Tauschgeschäften, bei denen Autokraten und Diktatoren Erdöl und Erdgas liefern, Flüchtlinge abfangen und dafür günstige Kredite sowie Waffen erhalten, zu Komplizen repressiver Regime gemacht. Wir fordern eine neue, am Wohl der Menschen orientierte Mittelmeerpolitik sowie eine der Menschenrechtscharta verpflichtete Asyl- und Einwanderungspolitik. Stabilität ist nicht durch Kumpanei mit Despoten zu erreichen.

1.3. Der angekündigten Unterstützung für die arabischen Freiheitsbewegungen müssen rasch Taten folgen. Europa kann den arabischen Gesellschaften eigene Transitionserfahrungen zur Verfügung stellen: Beratung bei der Ausarbeitung neuer Verfassungen, der Gestaltung staatlicher Schlüsselinstitutionen und bei der Reform des Sicherheitssektors, gezielte Unterstützung im Bereich ökonomischer Infrastruktur und beim Aufbau freier Gewerkschaften, bei der Reform des Bildungswesens, von der Alphabetisierung bis zur Errichtung freier Universitäten, und bei der Frauenförderung.

1.4. Die EU muss ihre Agrarmärkte öffnen, damit in den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten dringend erforderliche Arbeitsplätze entstehen.


2. Libyen

2.1. Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrats verlangt eine sofortige Waffenruhe. Das ist ernst zu nehmen und die Konfliktparteien müssen dazu bewegt werden, darüber Verhandlungen aufzunehmen, und zwar ohne politische Vorbedingungen, da der Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang hat.

2.2. Wir kritisieren das Verhalten der Bundesrepublik in der Libyenkrise. Eine friedensgerichtete Außenpolitik sieht anders aus. Deutschland kann und soll sich durch aktive Diplomatie, wirtschaftliche Kooperationsanreize und militärische Zurückhaltung hervortun, zu der auch die strikte Einhaltung des rechtsverbindlichen Verbots gehört, Waffen in Spannungsgebiete zu exportieren oder an Staaten zu liefern, die Menschenrechte verletzen.

2.3. Die Intervention in den libyschen Bürgerkrieg muss sich an dem Ziel orientieren, die Zivilbevölkerung zu schützen. Es besteht die Gefahr, dass der Gewaltkonflikt durch den zusätzlich angestrebten Regimewechsel eskaliert und der Schutz der Zivilbevölkerung zweitrangig wird.


3. Krise in Europa

3.1. Die europäischen Regierungen müssen einen Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Ländern offensiv als gemeinsames Interesse begründen und um politische Unterstützung dafür werben, denn ein Scheitern des Euro würde die allgemeine Entsolidarisierung verstärken, das Ringen um Einflusssphären wiederbeleben und die nur schwach entwickelte gemeinsame Außenpolitik endgültig begraben. Geeignete Mittel wären eine effektive Bankenkontrolle, Frühwarnsysteme und eine staatliche Investitions-, Zins- und Steuerpolitik, um die Sparzwänge der Schwächeren wirkungsvoll auszubalancieren. Solidarität ist nicht nur eine Last: Die europäische Integration kommt allen zugute.

3.2. Zur europäischen Identität gehört nationale und gesellschaftliche Vielfalt. Kulturelle Diversität und Recht auf Differenz sind Normalität, ja Gewinn. Wir schlagen vor, eine Brain-gain-für-alle-Strategie, die sowohl Benachteiligte mit und ohne Migrationshintergrund fördert als auch Immigranten mit qualifizierten Abschlüssen Arbeitsmarktchancen bei uns und in ihrer Heimat eröffnet, politisch offensiv zu begründen und voranzutreiben.

3.3. Frontex ist endlich unter die Kontrolle des Europäischen Parlaments zu stellen. Jedem Asylsuchenden steht die ernsthafte Prüfung seines Antrags zu. Die Praxis, Schutzsuchende mithilfe bilateraler Abkommen in ihre Heimatländer abzuschieben, unterläuft die EU-Grundrechte- und die Menschenrechtscharta. Politische Moral endet weder an den nationalen noch an den europäischen Außengrenzen. 

3.4. Die EU muss zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Türkei zurückkehren. Das verlangt, an deren Beitrittskandidatur festzuhalten. Die in Berlin propagierte Formel von der „privilegierten Partnerschaft“ tut das nicht. Diese Abfuhr verstößt gegen bestehende Verträge und Beschlüsse der EU und ist Kirchturmpolitik.


4. Interventionen

4.1. Die Bundesregierung hat ihre Ziele in Afghanistan nie klar definiert und die Situation der Afghaninnen und Afghanen nie zum Fokus der Debatte gemacht. Längst ist der Einsatz der Bundeswehr von Friedensperspektiven für Afghanistan entkoppelt – wenn er denn je mit ihnen verbunden war. Wir fordern eine öffentlich zugängliche Evaluation des Afghanistan-Einsatzes durch unabhängige Fachleute und halten einen raschen Abzug der Bundeswehr für unausweichlich. Zugleich sollte Deutschland neue diplomatische Initiativen zur Befriedung Afghanistans ergreifen, z.B. durch regionale Waffenstillstandsvereinbarungen.

4.2. Die politische Instabilität in Pakistan ist noch gefährlicher als die in Afghanistan. Wir erwarten, dass nach dem Tod Bin Ladens die Chance zu einer diplomatischen Offensive gegenüber den Taliban genutzt wird, um den Krieg in Afghanistan zu beenden.

4.3. Die „imperiale Intervention“ im Irak hat das Regime gestürzt, alle anderen Ziele aber verfehlt. Sie hat politische Instabilität, ethno-regionale und religiöse Konflikte sowie den islamistischen Terrorismus in der Region angeheizt. Die Hypothek der ethno-religiösen Fragmentierung des Landes hat der Abzug der US-Kampftruppen nicht abtragen können.

4.4. Die Norm der Schutzverantwortung ist ein zivilisatorischer Fortschritt, da sie verhindert, dass blutige Unterdrückungspraktiken von Diktatoren durch die Immunität staatlicher Souveränität geschützt sind. Wird diese Norm indes willkürlich angewendet, büßt sie ihre Glaubwürdigkeit ein. Wir fordern die Bundesregierung auf, Kriterien für ihr Abstimmungsverhalten in der UNO über Militärinterventionen sowie für eine Beteiligung Deutschlands zu entwickeln.


5. Militär Macht Sicherheit

5.1. Das Konzept des comprehensive approach gehört auf den Prüfstand. Wir fordern, zivile und militärische Aufgaben und Mandate bei der Krisen- und Konfliktbearbeitung wieder klar zu trennen. Wir kritisieren die seit 2010 im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beobachtbare Politik, in Afghanistan die Förderung von Projekten verstärkt auf Einsatzgebiete der Bundeswehr auszurichten und an die Bereitschaft zu zivil-militärischer Kooperation zu binden.

5.2. Wir kritisieren, dass die UNO für die NATO neben der EU, Russland und anderen als einer von vielen „Partnern“ figuriert. Diese Beliebigkeit wird der Weltorganisation nicht gerecht. Sie ist die übergeordnete Instanz und allein befugt, militärische Einsätze der NATO, die über Selbstverteidigung hinausgehen, zu autorisieren.

5.3. Einsätze der Bundeswehr über die Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung hinaus setzen ein Mandat des UN-Sicherheitsrats voraus. Die Entgrenzung der „erweiterten Landes- und Bündnisverteidigung“ darf nicht die Tür zur Selbstermächtigung von Militäreinsätzen öffnen.

5.4. Eine öffentliche Debatte über die künftige Rolle, Aufgaben und Gestalt der Bundeswehr ist überfällig. Sie ist die Voraussetzung dafür, über Personalumfang, Ausrüstung und Finanzrahmen der Bundeswehr seriös und demokratisch entscheiden zu können.

 
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